Die Beschlussvorlage wurde bereits von den Synoden der Kirchenkreise Gelsenkirchen
/ Wattenscheid; Bottrop-Gladbeck-Dorsten, Bochum und Dortmund- Nordwest,
Münster und Recklinghausen übernommen.
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1. Die Landessynode
wird gebeten, sich mit der gegenwärtigen Ausbildungssituation zu
beschäftigen und dazu die Betroffenen zu hören.
2. Um größere Transparenz herzustellen mögen alle an der
Ausbildung Beteiligten sowie Vertreterinnen und Vertreter der Vikarinnen
und Vikare zu einem runden Tisch eingeladen werden. Auf diesem Wege soll
der Versuch einer gemeinsamen Lösungsfindung unternommen werden.
3. Die Landessynode möge die Kirchenleitung beauftragen, Gesetze
auf den Weg zu bringen, die die Ordination nach dem 2. Examen (ohne automatische
Anstellung und Versorgung) vorsehen.
4. Die Landessynode wird gebeten, die Kirchenleitung zu beauftragen, mit
den Gliedkirchen der EKU Gespräche zu führen mit dem Ziel, ordinierten
Theologen und Theolginnen die Anstellungsfähigkeit (ohne Anstellungsgarantie)
zuzuerkennen.
5. Die Landessynode
wird gebeten die Ausbildungskriterien und Prüfungsbedingungen für
einen Kurs der Vikare und Vikarinnen eindeutig und verlässlich vor
Beginn der Ausbildung festzulegen.
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