zurück

Beschlussfassung der Kreissynode des Kirchenkreises Unna für die Landessynode 2000
(6./7. Juni 2000)


Die Beschlussvorlage wurde bereits von den Synoden der Kirchenkreise Gelsenkirchen / Wattenscheid; Bottrop-Gladbeck-Dorsten, Bochum und Dortmund- Nordwest, Münster und Recklinghausen übernommen.

 
1. Die Landessynode wird gebeten, sich mit der gegenwärtigen Ausbildungssituation zu beschäftigen und dazu die Betroffenen zu hören.

2. Um größere Transparenz herzustellen mögen alle an der Ausbildung Beteiligten sowie Vertreterinnen und Vertreter der Vikarinnen und Vikare zu einem runden Tisch eingeladen werden. Auf diesem Wege soll der Versuch einer gemeinsamen Lösungsfindung unternommen werden.

3. Die Landessynode möge die Kirchenleitung beauftragen, Gesetze auf den Weg zu bringen, die die Ordination nach dem 2. Examen (ohne automatische Anstellung und Versorgung) vorsehen.

4. Die Landessynode wird gebeten, die Kirchenleitung zu beauftragen, mit den Gliedkirchen der EKU Gespräche zu führen mit dem Ziel, ordinierten Theologen und Theolginnen die Anstellungsfähigkeit (ohne Anstellungsgarantie) zuzuerkennen.
5. Die Landessynode wird gebeten die Ausbildungskriterien und Prüfungsbedingungen für einen Kurs der Vikare und Vikarinnen eindeutig und verlässlich vor Beginn der Ausbildung festzulegen.