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Rede des Vertreters des Kleinen Konvents,
Christoph Ernst, auf der Landessynode 2000

 

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Warum wir uns zu Wort melden
Den Vikariatskurs Caesarea trifft als ersten Kurs in der westfälischen Ausbildungsgeschichte die neue veränderte Situation.
2 Einblicke in die Situation und einen Ausblick auf unsere Vorstellung möchte ich Ihnen gewähren.

1. Dreifaches Ende ohne Bewerbungsmöglichkeit
Wurden früher alle Theologiestudierende über das Vikariat in den Probedienst geführt (Folie 1), ergibt sich jetzt erstmals eine völlig neue Situation (Folie 2):
a) AC. Nach Abschluß des Ersten Theologischen Examens und einer Wartezeit von bis zu 3 ½ Jahren wurden mit Hilfe eines eintägigen AC 50 % aller erfolgreichen Absolventen aus dem Ausbildungsverfahren ausgeschieden - ohne jemals eine Chance zu haben, später noch einmal in die Ausbildung einzusteigen. Nach dem bestandenen Ersten Theologischen Examen müssen also 50 % der Examinierten umschulen in ganz andere Berufe - sie haben keine berufliche Zukunft in der Kirche.
b) 2. Examen: Die verbleibenden 50 % werden in Kursen von 30 Leuten pro Jahr ins Vikariat übernommen. Allerdings sollen nach dem Zweiten Theologischen Examen noch einmal 10 aus dem laufenden Verfahren ausgeschieden werden. Auch sie werden niemals die Chance haben, sich mit ihrer Ausbildung auf Pfarrstellen zu bewerben. Auch sie müssen umschulen und haben keine berufliche Zukunft in der Kirche.
c) Entgrenzung: Seit dem 1.1.1998 ist zudem ein drittes Ende möglich, nämlich nach vier Jahren Entsendungsdienst (nach zuerkennung der Anstellungsfähigkeit). Wenn der Kandidat, die Kandidatin dann nämlich keine Pfarrstelle gefunden haben sollte, könnte er/sie nocheinmal aus dem kirchlichen Dienst entlassen werden. (Entgrenzung §21 Abs 4 Ausführungsgesetz zum Pfarrerdienstgesetz)

Doppelte Konsequenz aus diesem KO-System:
- Lebensentwürfe werden zerstört
- Kirche bildet sich hochqualifizierte negative Multiplikatoren heran, die nur enttäuscht sein können von ihrer Kirche.


2. Mein zweiter Einblick: Änderung im laufenden Ausbildungsverfahren
a) im September Vikariat begonnen: 10 von den 30
b) Im Dezember Verordnung für die Aufnahme in den Probedienst: 1/3 (Eine deutliche Verschlechterung für die Vikare/Vikarinnen)
c) In den letzten Tagen: Beurteilungsbögen des PI nicht haltbar


Þ Beispiel "Bundesliga" oder "Vorrunde EM"

Ein Hintergrund dieser Ausbildungssituation
Alle Änderungen liefen an denen, die an der Ausbildung beteiligt sind vorbei (Gemeindementoren, Regionalmentoren, Predigerseminar) Erst nach einer Demo vor dem LKA war die Kirchenleitung bereit mit uns Vikaren und Vikarinnen über die geplanten Veränderungen zu sprechen. Wir plädieren jedoch für einen runden Tisch, damit alle an vernünftigen Lösungen gemeinsam überlegen können.


Fazit:
Es ist doch klar, dass bei der Finanzlage und Mitgliederentwicklung der Kirche nicht alle übernommen werden können. Ein Schnitt ist in Bezug auf den theologischen Nachwuchs nötig. So die Beschlusslage der Synoden 1997 und 1998.
Doch wir wehren uns gegen die gerade beschrieben Umsetzung dieses Einschnittes durch die Kirchenleitung, den sie über den Verordnungsweg, über einen Verwaltungsakt erzwingen will.

1. Wir werden mit dem 2. Examen alle eine abgeschlossene Ausbildung haben und wollen dann auch das Recht haben, uns in unserem Beruf bewerben zu dürfen. Nach 10 jähriger Ausbildung kommt die Verweigerung der Bewerbungsfähigkeit zur Zeit einem Berufsverbot gleich. Das ist ungerecht.

2. Bewerbungsfähigkeit erhalten Juristen und Lehramtsanwärterinnen doch auch nach dem Zweiten Examen (Gleichstellung)

3. Bewerbungsfähigkeit meint nicht Anstellungsgarantie, sondern Bewerbung auf konkrete Stellen. Hier entscheidet die Gemeinde, wer eingestellt wird von den geeigneten Kandidatinnen.

4. Ein solcher Markt stärkt die Gemeinden. So wie es jetzt ist, werden die Gemeinden entmündigt. Nicht sie bestimmen, wer ein geeigneter Pfarrer/ eine geeignete Pfarrerin ist, sondern die Kirchenleitung, sondern schränkt die Auswahl für die Gemeinden drastisch ein.

5. Jede andere Berufsgruppe kann sich bei der Kirche unendlich oft bewerben. Nur keine Theologen mit dem 2. Examen. Eine Bewerbungsfähigkeit dagegen verfällt nicht. Damit kann nach Jahren auch aus anderen Berufen noch einmal der Weg ins Pfarramt gesucht werden (denn in 10 Jahren werden Pfarrer und Pfarrerinnen händeringend gesucht: Beispiel: nur 5 KanditatInnen für Theologie in Bochum eingeschrieben, davon 3 auf Lehramt)

6. Deshalb ist von Seiten der Landeskirche eine Ordination nach dem 2. Examen zu überprüfen. Nur so haben wir die Chance, uns auf freie Stellen in anderen Landeskirchen und im Ausland zu bewerben.

7. Probedienst könnte eventuell zu einer Probezeit auf konkrete Pfarrstellen werden. Mehr Sicherheit für die Gemeinden, die bislang ihre Pfarrerinnen ohne Probezeit auf Lebenszeit wählen!


Darum heißt unser Motto: Wettbewerb statt Selektion!