Warum wir
uns
zu Wort melden
Den Vikariatskurs Caesarea trifft als ersten Kurs in der westfälischen
Ausbildungsgeschichte die neue veränderte Situation.
2 Einblicke in die Situation und einen Ausblick auf unsere Vorstellung
möchte ich Ihnen gewähren.
1. Dreifaches
Ende ohne Bewerbungsmöglichkeit
Wurden früher alle Theologiestudierende über das Vikariat in
den Probedienst geführt (Folie 1), ergibt sich jetzt erstmals eine
völlig neue Situation (Folie 2):
a) AC. Nach Abschluß des Ersten Theologischen Examens und einer
Wartezeit von bis zu 3 ½ Jahren wurden mit Hilfe eines eintägigen
AC 50 % aller erfolgreichen Absolventen aus dem Ausbildungsverfahren ausgeschieden
- ohne jemals eine Chance zu haben, später noch einmal in die Ausbildung
einzusteigen. Nach dem bestandenen Ersten Theologischen Examen müssen
also 50 % der Examinierten umschulen in ganz andere Berufe - sie haben
keine berufliche Zukunft in der Kirche.
b) 2. Examen: Die verbleibenden 50 % werden in Kursen von 30 Leuten pro
Jahr ins Vikariat übernommen. Allerdings sollen nach dem Zweiten
Theologischen Examen noch einmal 10 aus dem laufenden Verfahren ausgeschieden
werden. Auch sie werden niemals die Chance haben, sich mit ihrer Ausbildung
auf Pfarrstellen zu bewerben. Auch sie müssen umschulen und haben
keine berufliche Zukunft in der Kirche.
c) Entgrenzung: Seit dem 1.1.1998 ist zudem ein drittes Ende möglich,
nämlich nach vier Jahren Entsendungsdienst (nach zuerkennung der
Anstellungsfähigkeit). Wenn der Kandidat, die Kandidatin dann nämlich
keine Pfarrstelle gefunden haben sollte, könnte er/sie nocheinmal
aus dem kirchlichen Dienst entlassen werden. (Entgrenzung §21 Abs
4 Ausführungsgesetz zum Pfarrerdienstgesetz)
Doppelte
Konsequenz aus diesem KO-System:
- Lebensentwürfe werden zerstört
- Kirche bildet sich hochqualifizierte negative Multiplikatoren heran,
die nur enttäuscht sein können von ihrer Kirche.
2. Mein zweiter Einblick: Änderung im laufenden Ausbildungsverfahren
a) im September Vikariat begonnen: 10 von den 30
b) Im Dezember Verordnung für die Aufnahme in den Probedienst: 1/3
(Eine deutliche Verschlechterung für die Vikare/Vikarinnen)
c) In den letzten Tagen: Beurteilungsbögen des PI nicht haltbar
Þ Beispiel "Bundesliga" oder "Vorrunde EM"
Ein Hintergrund
dieser Ausbildungssituation
Alle Änderungen liefen an denen, die an der Ausbildung beteiligt
sind vorbei (Gemeindementoren, Regionalmentoren, Predigerseminar) Erst
nach einer Demo vor dem LKA war die Kirchenleitung bereit mit uns Vikaren
und Vikarinnen über die geplanten Veränderungen zu sprechen.
Wir plädieren jedoch für einen runden Tisch, damit alle an vernünftigen
Lösungen gemeinsam überlegen können.
Fazit:
Es ist doch klar, dass bei der Finanzlage und Mitgliederentwicklung der
Kirche nicht alle übernommen werden können. Ein Schnitt ist
in Bezug auf den theologischen Nachwuchs nötig. So die Beschlusslage
der Synoden 1997 und 1998.
Doch wir wehren uns gegen die gerade beschrieben Umsetzung dieses Einschnittes
durch die Kirchenleitung, den sie über den Verordnungsweg, über
einen Verwaltungsakt erzwingen will.
1. Wir werden
mit dem 2. Examen alle eine abgeschlossene Ausbildung haben und wollen
dann auch das Recht haben, uns in unserem Beruf bewerben zu dürfen.
Nach 10 jähriger Ausbildung kommt die Verweigerung der Bewerbungsfähigkeit
zur Zeit einem Berufsverbot gleich. Das ist ungerecht.
2. Bewerbungsfähigkeit
erhalten Juristen und Lehramtsanwärterinnen doch auch nach dem Zweiten
Examen (Gleichstellung)
3. Bewerbungsfähigkeit
meint nicht Anstellungsgarantie, sondern Bewerbung auf konkrete Stellen.
Hier entscheidet die Gemeinde, wer eingestellt wird von den geeigneten
Kandidatinnen.
4. Ein solcher
Markt stärkt die Gemeinden. So wie es jetzt ist, werden die Gemeinden
entmündigt. Nicht sie bestimmen, wer ein geeigneter Pfarrer/ eine
geeignete Pfarrerin ist, sondern die Kirchenleitung, sondern schränkt
die Auswahl für die Gemeinden drastisch ein.
5. Jede andere
Berufsgruppe kann sich bei der Kirche unendlich oft bewerben. Nur keine
Theologen mit dem 2. Examen. Eine Bewerbungsfähigkeit dagegen verfällt
nicht. Damit kann nach Jahren auch aus anderen Berufen noch einmal der
Weg ins Pfarramt gesucht werden (denn in 10 Jahren werden Pfarrer und
Pfarrerinnen händeringend gesucht: Beispiel: nur 5 KanditatInnen
für Theologie in Bochum eingeschrieben, davon 3 auf Lehramt)
6. Deshalb
ist von Seiten der Landeskirche eine Ordination nach dem 2. Examen zu
überprüfen. Nur so haben wir die Chance, uns auf freie Stellen
in anderen Landeskirchen und im Ausland zu bewerben.
7. Probedienst
könnte eventuell zu einer Probezeit auf konkrete Pfarrstellen werden.
Mehr Sicherheit für die Gemeinden, die bislang ihre Pfarrerinnen
ohne Probezeit auf Lebenszeit wählen!
Darum heißt unser Motto: Wettbewerb statt Selektion!
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