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Mündlicher
Bericht von Präses Manfred Sorg (Ausschnitt)
6.2 Personalplanung
für die Theologinnen und Theologen
Die Veränderungsprozesse
unserer Kirche betreffen nicht nur den strukturellen, sondern auch den
personellen Bereich. So hat die Landessynode in den vergangenen Jahren
intensiv über die Probleme der Personalplanung für die Theologinnen und
Theologen diskutiert und in dieser Hinsicht einschneidende und weitreichende
Beschlüsse gefasst. Dabei hatten wir immer auch die vielen anderen Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter im Auge, die in unserer Kirche einen wichtigen und unverzichtbaren
Dienst tun. Einerseits fielen in diesem Zusammenhang wichtige Entscheidungen
zum Dienst- und Besoldungsrecht der Pfarrerinnen und Pfarrer. Andererseits
mussten wir uns eingehend mit der Frage beschäftigen, wie wir künftig
mit unserem theologischen Nachwuchs umgehen sollen.
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Bereits im Jahre
1997 haben wir die Zugänge zum Probedienst durch die sog. "2:1-Regelung"
(zwei Ruhestandssetzungen ermöglichen einen Zugang in den Probedienst)
deutlich eingeschränkt. Im vergangenen Jahr fielen dann weitere tiefgreifende
Entscheidungen, die - im Werdegang der Theologinnen und Theologen
zeitlich eher angesetzt - den Zugang zum Vorbereitungsdienst (Vika-riat)
betrafen:
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Künftig werden
pro Jahr nur noch 30 Vikarinnen und Vikare in den Vorberei-tungsdienst
aufgenommen.
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Die Zahl derjenigen,
die bis Herbst 1998 auf der Bewerbungsliste für den Vorbereitungsdienst
standen, sollte durch ein einmaliges Auswahlverfahren um die Hälfte
reduziert werden.
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Vorerst soll
- ebenfalls aufgrund eines Auswahlverfahrens - jeweils nur die Hälfte
derjenigen, die die Erste Theologische Prüfung bestanden haben, in
die Bewerbungsliste aufgenommen werden.
Auf der Grundlage
der Beschlüsse der Landessynode 1998 wurden die Auswahl-verfahren entwickelt,
die das Augenmerk auf die Persönlichkeit der Bewerberin-nen und Bewerber
richten. In diesem Prozess wurden die sachdienliche Beratung aus unterschiedlichen
Bereichen von Kirche und Gesellschaft in Anspruch genommen, und die Betroffenen
selbst maßgeblich beteiligt.
Die Kirchenleitung
hat im Februar d.J. eine neue "Verordnung für die Aufnahme in den Vorbereitungsdienst"
beschlossen. Auf dieser Grundlage werden seit März die Auswahlseminare
durchgeführt. Wir wissen, dass dieses Verfahren für die betroffenen Theologinnen
und Theolo-gen eine erhebliche Zumutung darstellt. Den Mitgliedern der
Auswahlkommission ist es, wie ich aus manchen Reaktionen erfahren habe,
nicht leichtgefallen, sich darauf einzustellen und damit letztlich die
Umsetzung unserer landessynodalen Entscheidung mitzutragen. Wir sind dankbar,
dass das gesamte Auswahlverfahren in Konzeption und Durchführung bei den
Betroffenen weitgehend akzeptiert ist.
Parallel zu den
Beschlüssen für die Auswahlseminare wurde auf der letzten Landessynode
die Einrichtung eines Unterstützungsfonds in Höhe von 5 Mio. DM beschlossen,
um flankierende Maßnahmen zu ermöglichen und den Theologinnen und Theologen
wirksam zu helfen, die nicht in den Vorbereitungsdienst oder in den Probedienst
übernommen werden können. Entsprechend hat die Kirchenleitung im April
"Grundsätze für die Vergabe von Fördermitteln bei Nichtaufnahme in den
Vorbereitungs-/Probedienst" verabschiedet.
Sicherlich ist es
das Wichtigste, dass die Betroffenen gemäß ihren speziellen persönlichen
Voraussetzungen zunächst selbst nach Möglichkeiten der Umorientierung
Ausschau halten und neue berufliche Perspektiven entwickeln. Wenn nötig
und möglich, wollen wir dann die Umsetzung solcher persönlichen Pläne
tatkräftig unterstützen.
Außerdem haben wir
in Zusammenarbeit mit den Arbeitsämtern und in Abstimmung mit anderen
Institutionen und einzelnen Personen auch selbst konkrete Angebote der
Beratung und für einzelne Maßnahmen der Umschulung und Umorientierung
entwickelt, die wir den Betroffenen anbieten konnten. In vielen Fällen
sind wir bereits dabei, entsprechende Maßnahmen zu begleiten und zu unterstützen.
Nun noch einige
Bemerkungen zur weiteren Personalplanung für die Theologinnen und Theologen.
Da von der Möglichkeit des Vorruhestandes in unserer Kirche überraschend
zahlreich Gebrauch gemacht wurde und dadurch die Zahl der "Abgänge" erheblich
anstieg, kann auch die Zahl der "Zugänge" zum Pfarrdienst bis zum Jahre
2001 entsprechend ausfallen.
In diesem Zusammenhang
wurde eine zahlenmäßige "Blockbildung" für die Jahre 1998 bis 2001 vorgenommen
und zwar sowohl was die Abgänge als auch die Zugänge angeht. Ab dem Jahr
2002 wird dann aber eine Fortführung derartiger Übergangs- und Sonderregelungen
nicht mehr möglich sein. Denn im Jahre 2001 läuft die Vorruhestandsregelung
aus, und aus finanziellen Gründen ist auch nicht zu erwarten, dass diese
Regelung verlängert werden kann.
Da aber nach dem
Jahr 2001 die Zahl der "Ruhestände" im Laufe der Jahre starken Schwankungen
unterworfen ist, hat die Kirchenleitung eine zweite "Blockbildung" für
die Jahre 2002 bis 2010 vorgenommen und daraus pro Jahr einen Mittelwert
abgeleitet, der für diese Jahre die Zahl der Aufnahmen in den Probedienst
bestimmen soll. Dadurch wird einerseits eine Gleichbehandlung der jeweiligen
Examensjahrgänge (Zweite Theologische Prüfung) ermöglicht, und andererseits
wird durch die gleichbleibende Aufnahmezahl die künftige Altersstruktur
der im Dienst stehenden Theologinnen und Theologen nicht allzu unausgewogen.
Ab dem Jahr 2002
sollen, so der Beschluss der Kirchenleitung, pro Jahr Zweidrittel derjenigen,
die die Zweite Theologische Prüfung bestanden haben, in den Probedienst
aufgenommen werden und zwar mit einem in der Regel 75%igen Dienstumfang.
Das bedeutet einerseits, dass künftig noch einmal ca. 35 % derer, die
den Vorbereitungsdienst absolviert und die theologische Ausbildung mit
der ZweitenTheologischen Prüfung abgeschlossen haben, nicht in den Probedienst
übernommen werden können.
Das bedeutet aber
andererseits, dass die Landeskirche künftig immer noch über die unmittelbaren
Erfordernisse hinaus ausbildet.
6.2.1 Pfarrstellen
für den eingeschränkten Dienst
Die Landessynode
hatte im Jahre 1992 den Weg zur Errichtung von Pfarrstellen ausschließlich
für einen eingeschränkten pfarramtlichen Dienst eröffnet. Das Lan-deskirchenamt
hat in den zurückliegenden Jahren allen Anträgen der Kirchenge-meinden
und Kirchenkreise auf Errichtung von Pfarrstellen für einen Teildienst
entsprochen. Zurzeit sind fünfzig volle Pfarrstellen in hundert Teildienstpfarrstellen
geteilt. Sie sind überwiegend mit Pfarrehepaaren besetzt.
Die seinerzeit festgelegte
Beschränkung dieser Teildienststellen auf zehn Prozent der Pfarrstellen
der Kirchengemeinden und Kirchenkreise ist bisher bei weitem nicht erreicht.
Die anfänglichen Befürchtungen bei dieser Regelung haben sich als unbegründet
erwiesen. Die bisher gemachten positiven Erfahrungen lassen die Folgerung
zu, dass sich die Regelung bewährt hat. Wir sollten auch künftig bei der
Besetzung von Pfarrstellen für diese Regelung werben; dabei erscheint
die zahlenmäßige Begrenzung entbehrlich.
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