zurück

Mündlicher Bericht von Präses Manfred Sorg
auf der Landessynode 1999

 

download
download
 

Mündlicher Bericht von Präses Manfred Sorg (Ausschnitt)

6.2 Personalplanung für die Theologinnen und Theologen
Die Veränderungsprozesse unserer Kirche betreffen nicht nur den strukturellen, sondern auch den personellen Bereich. So hat die Landessynode in den vergangenen Jahren intensiv über die Probleme der Personalplanung für die Theologinnen und Theologen diskutiert und in dieser Hinsicht einschneidende und weitreichende Beschlüsse gefasst. Dabei hatten wir immer auch die vielen anderen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Auge, die in unserer Kirche einen wichtigen und unverzichtbaren Dienst tun. Einerseits fielen in diesem Zusammenhang wichtige Entscheidungen zum Dienst- und Besoldungsrecht der Pfarrerinnen und Pfarrer. Andererseits mussten wir uns eingehend mit der Frage beschäftigen, wie wir künftig mit unserem theologischen Nachwuchs umgehen sollen.
  • Bereits im Jahre 1997 haben wir die Zugänge zum Probedienst durch die sog. "2:1-Regelung" (zwei Ruhestandssetzungen ermöglichen einen Zugang in den Probedienst) deutlich eingeschränkt. Im vergangenen Jahr fielen dann weitere tiefgreifende Entscheidungen, die - im Werdegang der Theologinnen und Theologen zeitlich eher angesetzt - den Zugang zum Vorbereitungsdienst (Vika-riat) betrafen:
  • Künftig werden pro Jahr nur noch 30 Vikarinnen und Vikare in den Vorberei-tungsdienst aufgenommen.
  • Die Zahl derjenigen, die bis Herbst 1998 auf der Bewerbungsliste für den Vorbereitungsdienst standen, sollte durch ein einmaliges Auswahlverfahren um die Hälfte reduziert werden.
  • Vorerst soll - ebenfalls aufgrund eines Auswahlverfahrens - jeweils nur die Hälfte derjenigen, die die Erste Theologische Prüfung bestanden haben, in die Bewerbungsliste aufgenommen werden.
Auf der Grundlage der Beschlüsse der Landessynode 1998 wurden die Auswahl-verfahren entwickelt, die das Augenmerk auf die Persönlichkeit der Bewerberin-nen und Bewerber richten. In diesem Prozess wurden die sachdienliche Beratung aus unterschiedlichen Bereichen von Kirche und Gesellschaft in Anspruch genommen, und die Betroffenen selbst maßgeblich beteiligt.
Die Kirchenleitung hat im Februar d.J. eine neue "Verordnung für die Aufnahme in den Vorbereitungsdienst" beschlossen. Auf dieser Grundlage werden seit März die Auswahlseminare durchgeführt. Wir wissen, dass dieses Verfahren für die betroffenen Theologinnen und Theolo-gen eine erhebliche Zumutung darstellt. Den Mitgliedern der Auswahlkommission ist es, wie ich aus manchen Reaktionen erfahren habe, nicht leichtgefallen, sich darauf einzustellen und damit letztlich die Umsetzung unserer landessynodalen Entscheidung mitzutragen. Wir sind dankbar, dass das gesamte Auswahlverfahren in Konzeption und Durchführung bei den Betroffenen weitgehend akzeptiert ist.
Parallel zu den Beschlüssen für die Auswahlseminare wurde auf der letzten Landessynode die Einrichtung eines Unterstützungsfonds in Höhe von 5 Mio. DM beschlossen, um flankierende Maßnahmen zu ermöglichen und den Theologinnen und Theologen wirksam zu helfen, die nicht in den Vorbereitungsdienst oder in den Probedienst übernommen werden können. Entsprechend hat die Kirchenleitung im April "Grundsätze für die Vergabe von Fördermitteln bei Nichtaufnahme in den Vorbereitungs-/Probedienst" verabschiedet.
Sicherlich ist es das Wichtigste, dass die Betroffenen gemäß ihren speziellen persönlichen Voraussetzungen zunächst selbst nach Möglichkeiten der Umorientierung Ausschau halten und neue berufliche Perspektiven entwickeln. Wenn nötig und möglich, wollen wir dann die Umsetzung solcher persönlichen Pläne tatkräftig unterstützen.
Außerdem haben wir in Zusammenarbeit mit den Arbeitsämtern und in Abstimmung mit anderen Institutionen und einzelnen Personen auch selbst konkrete Angebote der Beratung und für einzelne Maßnahmen der Umschulung und Umorientierung entwickelt, die wir den Betroffenen anbieten konnten. In vielen Fällen sind wir bereits dabei, entsprechende Maßnahmen zu begleiten und zu unterstützen.
Nun noch einige Bemerkungen zur weiteren Personalplanung für die Theologinnen und Theologen. Da von der Möglichkeit des Vorruhestandes in unserer Kirche überraschend zahlreich Gebrauch gemacht wurde und dadurch die Zahl der "Abgänge" erheblich anstieg, kann auch die Zahl der "Zugänge" zum Pfarrdienst bis zum Jahre 2001 entsprechend ausfallen.
In diesem Zusammenhang wurde eine zahlenmäßige "Blockbildung" für die Jahre 1998 bis 2001 vorgenommen und zwar sowohl was die Abgänge als auch die Zugänge angeht. Ab dem Jahr 2002 wird dann aber eine Fortführung derartiger Übergangs- und Sonderregelungen nicht mehr möglich sein. Denn im Jahre 2001 läuft die Vorruhestandsregelung aus, und aus finanziellen Gründen ist auch nicht zu erwarten, dass diese Regelung verlängert werden kann.
Da aber nach dem Jahr 2001 die Zahl der "Ruhestände" im Laufe der Jahre starken Schwankungen unterworfen ist, hat die Kirchenleitung eine zweite "Blockbildung" für die Jahre 2002 bis 2010 vorgenommen und daraus pro Jahr einen Mittelwert abgeleitet, der für diese Jahre die Zahl der Aufnahmen in den Probedienst bestimmen soll. Dadurch wird einerseits eine Gleichbehandlung der jeweiligen Examensjahrgänge (Zweite Theologische Prüfung) ermöglicht, und andererseits wird durch die gleichbleibende Aufnahmezahl die künftige Altersstruktur der im Dienst stehenden Theologinnen und Theologen nicht allzu unausgewogen.
Ab dem Jahr 2002 sollen, so der Beschluss der Kirchenleitung, pro Jahr Zweidrittel derjenigen, die die Zweite Theologische Prüfung bestanden haben, in den Probedienst aufgenommen werden und zwar mit einem in der Regel 75%igen Dienstumfang. Das bedeutet einerseits, dass künftig noch einmal ca. 35 % derer, die den Vorbereitungsdienst absolviert und die theologische Ausbildung mit der ZweitenTheologischen Prüfung abgeschlossen haben, nicht in den Probedienst übernommen werden können.
Das bedeutet aber andererseits, dass die Landeskirche künftig immer noch über die unmittelbaren Erfordernisse hinaus ausbildet.
 
6.2.1 Pfarrstellen für den eingeschränkten Dienst
Die Landessynode hatte im Jahre 1992 den Weg zur Errichtung von Pfarrstellen ausschließlich für einen eingeschränkten pfarramtlichen Dienst eröffnet. Das Lan-deskirchenamt hat in den zurückliegenden Jahren allen Anträgen der Kirchenge-meinden und Kirchenkreise auf Errichtung von Pfarrstellen für einen Teildienst entsprochen. Zurzeit sind fünfzig volle Pfarrstellen in hundert Teildienstpfarrstellen geteilt. Sie sind überwiegend mit Pfarrehepaaren besetzt.
Die seinerzeit festgelegte Beschränkung dieser Teildienststellen auf zehn Prozent der Pfarrstellen der Kirchengemeinden und Kirchenkreise ist bisher bei weitem nicht erreicht. Die anfänglichen Befürchtungen bei dieser Regelung haben sich als unbegründet erwiesen. Die bisher gemachten positiven Erfahrungen lassen die Folgerung zu, dass sich die Regelung bewährt hat. Wir sollten auch künftig bei der Besetzung von Pfarrstellen für diese Regelung werben; dabei erscheint die zahlenmäßige Begrenzung entbehrlich.