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Ordination in das Ehrenamt
(Stellungnahme der Theologiestudierenden)

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Die Personalpolitik der EKvW für Theologinnen und Theologen führt dazu, daß es in den Gemeinden unserer Kirche demnächst verstärkt gut ausgebildete Theologinnen und Theologen geben wird, die ihren Lebensunterhalt mit anderen Berufen als dem Pfarramt bestreiten.
Viele dieser Personen, die nach dem ersten oder zweiten Examen keine Übernahme finden konnten, würden sich aber gerne auf ihre ganz spezielle Art in die Gemeindearbeit einbringen, wovon diese nur profitieren kann.
Die Theologiestudierenden der EkvW fordern daher, eine " Ordination in das Ehrenamt" (OiE) einzurichten.
Die in Frage kommenden Personengruppe muß dazu differenziert betrachtet werden nach:
1. Personen, die ihr Vikariat und das zweite theologische Examen erfolgreich absolviert haben, aber nicht in ein Anstellungsverhältnis übernommen werden. Diese sind theoretisch und praktisch qualifiziert und sollen sich für eine OiE entscheiden können,
II. Personen, die aus unterschiedlichsten Motiven nach dem erfolgreichen ersten Examen kein herkömmliches Vikariat machen, deren berufliche Zukunft sich also außerhalb der Kirche abspielt.
Diese sind noch einmal zu differenzieren:
a) Examinierte der Theologie, die sich nicht weiter für oder gegen einen ehrenamtlichen theologischen Dienst entscheiden.
b) Examinierte der Theologie, die neben ihrer normalen Beschäftigung ein besonderes ("berufsbegleitendes") Vikariat absolvieren wollen, und mit einem äquivalenten zweiten Examen abschließen.
Die Personengruppen I und IIb sollen nach ihrem zweiten Examen und der OiE einen genau zu bestimmenden Ort in der Gemeinde und Kirche erhalten:
- Ihr ehrenamtlicher Dienst hat keine, weder positive, noch negative Auswirkungen auf die .‚Anstellungsfähigkeit". Die OiE hat daher keinen Einfluss auf die langfristige Personalplanung, noch entscheidet der einzelne über berufliche Chancen.
- Die Ordination folgt auf eine konkrete Gemeinde hin. Voraussetzung und dauernde Bindung ist die Absprache mit und der Wunsch der Gemeinde. Als ordnende Einheit soll der Superintendent/ die Superintendentin an der Beziehung beteiligt werden, d.h. diese haben die Dienstaufsicht über die in das Ehrenamt Ordinierten inne.
- Bei einem Ortwechsel innerhalb der westfälischen Landeskirche wird sich ein Kontakt zu einer neuen Gemeinde ergeben, der dem innerkirchlichen Zusammenhalt nur dienlich sein kann. Ist das nicht der Fall, sollen nach einiger Zeit die Rechte und Pflichten aller Beteiligten verfallen.
- Der Umfang der Arbeit soll jeweils genau eingegrenzt sein. Je nach Lebenssituation kann das zum Beispiel ein Hauptgottesdienst pro Monat und eine Gemeindegruppe umfassen. Die OiE kann und soll daher den Pfarrberuf nicht ersetzen und wird zu keinen Stellenreduzierungen Anlaß geben.
- Der Dienst nach der OiE schließt den Dienst an Wort und Sakrament ein.
Die Ordination in das Ehrenamt macht für den Einzelnen und für die Gemeinde, und damit für die Gesamtkirche einen Sinn. Ihr ist, wie dargelegt, weder aus finanziellen, noch personalpolitischen, und auch nicht aus theologischen Gründen zu widersprechen.
Für die Gruppe IIb ist demnächst ein "berufsbegleitendes" Vikariat einzurichten. Da die Schulung nur in Blöcken und außerhalb der Arbeits- und Beschäftigungszeiten stattfinden soll, das zweite theologische Examen im LKA aber mit dem des herkömmlichen Vikariates vergleichbar sein wird, wird sich die Vikariatsdauer auf 3 oder 4 Jahre erstrecken. In der Organisation ist auf die Erfahrung der nordelbischen Kirche zurückzugreifen, vielleicht legt sich eine stärker regionalisierte Struktur nahe.
Die Gruppe IIa hat selbstverständlich kein Anrecht auf eine OiE. Auch in diesem Falle muß aber ihre Rolle in der Gemeinde bedacht werden. Wer möchte, muß eine Laienpredigerausbildung machen können. Der absurde Mißstand, daß man heute kurz vor dem ersten theologischen Examen das Studium abbrechen muß, um Laienprediger oder Laienpredigerin werden zu können, da man mit erstem theologischen Examen per definitionem kein/e Laie mehr ist, muß ein Ende finden.
Die Gründe und Motive, die Ausbildung mit dem Ziel Pfarramt abzubrechen und die Motivation sich in das Ehrenamt ordinieren zu lassen oder Laienpredigtdienst zu leisten, werden stark voneinander abweichen. In keiner der diskutierten Fälle erwarten wir daher ein auffällig verschobenes Verhältnis von Frauen und Mannern
Die Theologiestudierenden der EKvW wünschen sich, daß der theologische Aussschuß sich unseren Überlegungen anschließt und der Kirchenordnungsausschuß sich an der Planung konstruktiv beteiligt. Denn nur so kann die Realisierung nach der Diskussion in den Presbyterien zügig und gewissenhaft erfolgen.
Schließlich möchten wir zwei Anmerkungen zur Sprachregelung machen:
Anders als in einigen Protokollen muß es "Ordination in das Ehrenamt", anstatt "im Ehrenamt" lauten. Wenn die Wege von Theologen und Theologinnen gemeint sind, ist das "im" nur verwirrend und erzeugt Verwechslungen mit dem Predigeramt. Die Formulierung "Ordination in das Ehrenamt" sollte daher leitend sein.
"Berufsbegleitendes Vikariat" ist übertragen zu verstehen. Selbstverständlich können auch Personen in der Ausbildung, Hausfrauen und -männer und viele mehr diese Ausbildung außerhalb der üblichen Arbeitszeiten absolvieren.
Wir danken allen an dem Prozeß Beteiligten und stehen für Rückfragen gerne zur Verfügung
i.A.
Gerald Wagner,
Berlin, den 1.9.1999