|
Die Personalpolitik
der EKvW für Theologinnen und Theologen führt dazu, daß
es in den Gemeinden unserer Kirche demnächst verstärkt gut ausgebildete
Theologinnen und Theologen geben wird, die ihren Lebensunterhalt mit anderen
Berufen als dem Pfarramt bestreiten.
Viele dieser Personen, die nach dem ersten oder zweiten Examen keine Übernahme
finden konnten, würden sich aber gerne auf ihre ganz spezielle Art
in die Gemeindearbeit einbringen, wovon diese nur profitieren kann.
Die Theologiestudierenden
der EkvW fordern daher, eine " Ordination in das Ehrenamt" (OiE)
einzurichten.
Die in Frage kommenden
Personengruppe muß dazu differenziert betrachtet werden nach:
1. Personen, die ihr Vikariat und das zweite theologische Examen erfolgreich
absolviert haben, aber nicht in ein Anstellungsverhältnis übernommen
werden. Diese sind theoretisch und praktisch qualifiziert und sollen sich
für eine OiE entscheiden können,
II. Personen, die aus unterschiedlichsten Motiven nach dem erfolgreichen
ersten Examen kein herkömmliches Vikariat machen, deren berufliche
Zukunft sich also außerhalb der Kirche abspielt.
Diese sind noch einmal zu differenzieren:
a) Examinierte der Theologie, die sich nicht weiter für oder gegen
einen ehrenamtlichen theologischen Dienst entscheiden.
b) Examinierte der Theologie, die neben ihrer normalen Beschäftigung
ein besonderes ("berufsbegleitendes") Vikariat absolvieren wollen,
und mit einem äquivalenten zweiten Examen abschließen.
Die Personengruppen
I und IIb sollen nach ihrem zweiten Examen und der OiE einen genau zu
bestimmenden Ort in der Gemeinde und Kirche erhalten:
- Ihr ehrenamtlicher Dienst hat keine, weder positive, noch negative Auswirkungen
auf die .Anstellungsfähigkeit". Die OiE hat daher keinen
Einfluss auf die langfristige Personalplanung, noch entscheidet der einzelne
über berufliche Chancen.
- Die Ordination folgt auf eine konkrete Gemeinde hin. Voraussetzung und
dauernde Bindung ist die Absprache mit und der Wunsch der Gemeinde. Als
ordnende Einheit soll der Superintendent/ die Superintendentin an der
Beziehung beteiligt werden, d.h. diese haben die Dienstaufsicht über
die in das Ehrenamt Ordinierten inne.
- Bei einem Ortwechsel innerhalb der westfälischen Landeskirche wird
sich ein Kontakt zu einer neuen Gemeinde ergeben, der dem innerkirchlichen
Zusammenhalt nur dienlich sein kann. Ist das nicht der Fall, sollen nach
einiger Zeit die Rechte und Pflichten aller Beteiligten verfallen.
- Der Umfang der Arbeit soll jeweils genau eingegrenzt sein. Je nach Lebenssituation
kann das zum Beispiel ein Hauptgottesdienst pro Monat und eine Gemeindegruppe
umfassen. Die OiE kann und soll daher den Pfarrberuf nicht ersetzen und
wird zu keinen Stellenreduzierungen Anlaß geben.
- Der Dienst nach der OiE schließt den Dienst an Wort und Sakrament
ein.
Die Ordination in das Ehrenamt macht für den Einzelnen und für
die Gemeinde, und damit für die Gesamtkirche einen Sinn. Ihr ist,
wie dargelegt, weder aus finanziellen, noch personalpolitischen, und auch
nicht aus theologischen Gründen zu widersprechen.
Für die Gruppe
IIb ist demnächst ein "berufsbegleitendes" Vikariat einzurichten.
Da die Schulung nur in Blöcken und außerhalb der Arbeits- und
Beschäftigungszeiten stattfinden soll, das zweite theologische Examen
im LKA aber mit dem des herkömmlichen Vikariates vergleichbar sein
wird, wird sich die Vikariatsdauer auf 3 oder 4 Jahre erstrecken. In der
Organisation ist auf die Erfahrung der nordelbischen Kirche zurückzugreifen,
vielleicht legt sich eine stärker regionalisierte Struktur nahe.
Die Gruppe IIa hat
selbstverständlich kein Anrecht auf eine OiE. Auch in diesem Falle
muß aber ihre Rolle in der Gemeinde bedacht werden. Wer möchte,
muß eine Laienpredigerausbildung machen können. Der absurde
Mißstand, daß man heute kurz vor dem ersten theologischen
Examen das Studium abbrechen muß, um Laienprediger oder Laienpredigerin
werden zu können, da man mit erstem theologischen Examen per definitionem
kein/e Laie mehr ist, muß ein Ende finden.
Die Gründe und
Motive, die Ausbildung mit dem Ziel Pfarramt abzubrechen und die Motivation
sich in das Ehrenamt ordinieren zu lassen oder Laienpredigtdienst zu leisten,
werden stark voneinander abweichen. In keiner der diskutierten Fälle
erwarten wir daher ein auffällig verschobenes Verhältnis von
Frauen und Mannern
Die Theologiestudierenden
der EKvW wünschen sich, daß der theologische Aussschuß
sich unseren Überlegungen anschließt und der Kirchenordnungsausschuß
sich an der Planung konstruktiv beteiligt. Denn nur so kann die Realisierung
nach der Diskussion in den Presbyterien zügig und gewissenhaft erfolgen.
Schließlich
möchten wir zwei Anmerkungen zur Sprachregelung machen:
Anders als in einigen Protokollen muß es "Ordination in das
Ehrenamt", anstatt "im Ehrenamt" lauten. Wenn die Wege
von Theologen und Theologinnen gemeint sind, ist das "im" nur
verwirrend und erzeugt Verwechslungen mit dem Predigeramt. Die Formulierung
"Ordination in das Ehrenamt" sollte daher leitend sein.
"Berufsbegleitendes Vikariat" ist übertragen zu verstehen.
Selbstverständlich können auch Personen in der Ausbildung, Hausfrauen
und -männer und viele mehr diese Ausbildung außerhalb der üblichen
Arbeitszeiten absolvieren.
Wir danken allen
an dem Prozeß Beteiligten und stehen für Rückfragen gerne
zur Verfügung
i.A.
Gerald Wagner,
Berlin, den 1.9.1999
|
|