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Beschlussvorlage der Landessynode 2000
zur Personalplanung

 

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Tagungs-Berichtsausschuss der Landessynode 2000

Betr.: Personalentwicklung (Ausbildungssituation)
(auch Vorlage Nr. 6.1.,lfd. Nummern 2, 5, 8, 10, 13, 15, 19 und 22)

Berichterstatter: Synodaler Huneke

Beschlussvorschlag:


Die Beschlüsse mehrerer Kreissynoden zur Vorbereitung der Landessynode 2000 zeigen das große und berechtigte Interesse der Kirchenkreise und Gemeinden an der Ausbildung ihres theologischen Nachwuchses für eine "Kirche mit Zukunft". Das darf und soll die laufende Gesamtpersonalplanung in der Evangelischen Kirche von Westfalen nicht verzerren. Doch die Landessynode hat ihre besondere Verantwortung für die Personalplanung bei den Theologinnen und Theologen. Gerade in der bestehenden besonders schwierigen Situation ist die Synode dankbar

- für alle Aufbrüche aus der Selbstprovinzialisierung

- für Transparenz der Verfahren und Verfahrenswege

- für die Bereitschaft zum ökumenischen Lernen

- für alle Verstärkung der Partizipation aller Beteiligten.

Im Einzelnen:

1. Die Frage der Ordination ins Ehrenamt liegt dem Theologischen Ausschuss und dem Kirchenordnungsausschuss zur Bearbeitung vor. Die Landessynode bittet um möglichst zeitnahe Bearbeitung des Antrages aus 1999 auch unter Berücksichtigung der Konsequenzen für das Pfarrdienstrecht.
2. Die Landessynode begrüßt die im Präsesbericht genannte Bemühung, eine Öffnung der EKD-Kirchen für in anderen Landeskirchen ausgebildete Theologinnen und Theologen zu erreichen. Die Landessynode unterstützt diese Bemühungen ausdrücklich.
3. Die Landessynode hält die Öffnung der Bewerbungssituation nach dem 2. theologischen Examen für sinnvoll.
a) Sie bittet die Kirchenleitung zu prüfen ob eine weitere Bewerbung um die Aufnahme in den Probedienst im Rahmen einer angemessenen Frist (Z.B. 5 Jahre) ermöglicht werden kann und ggf. entsprechende Beschlüsse zu fassen.

b) Sie bittet die Kirchenleitung zu prüfen,
- ob im Rahmen der Kirchen/Pfarrbilddiskussion offenere Zugangsformen
zum Probedienst für das Pfarramt geschaffen werden sollen, z. B. in Gestalt einer unmittelbaren Bewerbung bei einem Kirchenkreis oder einer Kirchengemeinde.
- ob im Rahmen der Kirchen/Pfarrbilddiskussion offenere Zugangsbedingungen für den pastoralen Dienst geschaffen werden sollen.